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Am 25. April 2007 hat die Bundesregierung beschlossen, dass stufenweise jedes Gebäude einen Energieausweis erhalten muss, das entweder verkauft oder vermietet wird.
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Beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle www.bafa.de
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Am 25. April 2007 hat die Bundesregierung beschlossen, dass stufenweise jedes Gebäude einen Energieausweis erhalten muss, das entweder verkauft oder vermietet wird. In diesem Ausweis wird dargelegt, wie viel das Gebäude an Energie verbraucht. Ähnlich, wie bei Kühlschränken oder Waschmaschinen. Somit kann jeder Interessent leicht den Energieverbrauch eines Hauses erkennen. Ist es ein Energiesparer oder ein Klimakiller? So lassen sich auch schneller zu erwartende Nebenkosten ermitteln.
Beim Erstellen wird unterschieden zwischen einem verbrauchs- und bedarfsabhängigen Energieausweis.
Das Erstellen eines verbrauchsorientierten Energieausweises ist weniger aufwendig. In ihm werden lediglich die Verbrauchswerte der letzten drei Jahre beziffert und auf den durchschnittlichen Verbrauch pro Quadratmeter errechnet.
Der verbrauchsorientierte Energieausweis ist jedoch nur für Mehrfamilienhäuser mit mehr als vier Wohneinheiten gültig und für Gebäude die nach dem 1. November 1977 erbaut wurden. Wir erstellen den verbrauchsorientierten Ausweis selbstverständlich nur mit Sanierungsvorschlägen! Grundlage sind hierfür Ihre Angaben des Energieverbrauchs sowie eine kurze Gebäudebegehung!
Für alle anderen Gebäude ist der bedarfsorientierte Energieausweis erforderlich. Dieser ist zwar aufwendiger in seiner Erstellung, jedoch wesentlich genauer. Nach Angaben der Pläne und Grundrisszeichnungen und Art der Heizung wird ein theoretischer, auf das Gebäude bezogener Energieverbrauch, errechnet.
Die Modernisierungsempfehlungen geben einen Hinweis auf die zu erwartende Energieeinsparung. Der bedarfsorientierte Energieausweis ist unabhängig der unterschiedlichen Nutzerverhalten. Schließlich sollen die Gebäude miteinander verglichen werden und nicht die Bewohner.
Wir erstellen Ihnen den Energieausweis bei einer Energieberatung kostenfrei! Mit der Energieberatung erhalten Sie ein komplettes Gutachten über Ihr Gebäude. Durch die staatliche BAFA-Förderung kann der Preis nur geringfügig höher sein. Nutzen Sie dieses Sparpaket damit Sie bei künftigen Modernisierungen den richtigen Weg gehen und keine Fördergelder verschenken.
Grundsätzlich müssen Immobilenbesitzer erst dann den Energieausweis erstellen lassen, wenn sie ihre Immobilie verkaufen oder vermieten möchten. Alle Wohngebäude benötigen den Energieausweis seit Januar 2009, wenn das Gebäude vermietet oder verkauft wird. Lediglich die Häuser, die seit dem Jahr 2002 gebaut wurden haben durch den damals bereits ausgestellten Energiebedarfsausweis der Energieeinsparverordnung ihre Pflicht erfüllt. Der Energieausweis ist zehn Jahre gültig.
Der Energieausweis ist 10 Jahre gültig.